Beihilfeberechtigte
Die Beihilfe übernimmt die vollen Kosten für Psychotherapie, gelegentlich teilen sich auch private Krankenversicherungen und Beihilfe die Kosten. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Beihilfestelle über die Rahmenbedingungen zur Kostenübernahme für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Dort erhalten Sie auch die Antragsformulare, die Sie bitte zu einer unserer ersten Sitzungen mitbringen.
- Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in von den privaten Kassen anerkannten Regelsteigerungssätzen. Aktuell: Einzelsitzung à 50 Minuten 100,56 €. Die Rechnungslegung erfolgt durch meine Praxis direkt an den Versicherungsnehmer. Der Beihilfeberechtigte reicht die Rechnung dann zur Begleichung bei seiner Beihilfestelle zur Kostenerstattung ein.