Selbstzahler

Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie privat zu übernehmen. Dies kann sinnvoll sein, wenn keine Indikation für eine Psychotherapie nach den Psychotherapierichtlinien vorliegt. Dennoch können psychotherapeutische Interventionen bei der Bewältigung der psychischen Probleme hilfreich sein.

Auch bei Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse aufgrund fehlender medizinisch-psychotherapeutischer Notwendigkeit der Behandlungssitzungen und damit der fehlenden Erstattungsfähigkeit, kann eine Durchführung der Therapiesitzungen ausdrücklich gewünscht und privat bezahlt werden.
Weiterhin kann es auch private Gründe dafür geben, dass ein Patient die Therapie nicht offiziell über seine Krankenkasse abrechnen möchte.

Vor Behandlungsbeginn regelt ein schriftlicher Behandlungsvertrag (Psychotherapie als Wunschleistung) die vereinbarten Modalitäten.

  • Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell: Einzelsitzung à 50 Minuten 100,56 €. Die Rechnungslegung erfolgt durch meine Praxis direkt an den Selbstzahler.