Privat Versicherte

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden in der Regel vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen. Weil Privatkassen ihren Versicherungsnehmern individuell gestaltete Versicherungsbeträge anbieten, können sie jedoch auch in ihren Leistungsangeboten variieren. Um keine böse Überraschung zu erleben, sollten Sie vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Versicherung Art und Umfang der Kostenübernahme abklären.

  • Klärung folgender Fragen mit der Krankenkasse
  • Ist die Kostenübernahme für Psychotherapie in Ihrem individuellen Vertrag enthalten?
  • Wird eine ärztliche Verordnung verlangt?
  • Ist eine vorherige Beantragung der Psychotherapie vom behandelnden Therapeuten erforderlich?
  • Werden probatorische Sitzungen erstattet?
  • Gibt es bei der Erstattung eine Begrenzung in der Stundenzahl?
  • Wie hoch fällt die Erstattungshöhe für Psychotherapie in ihrem Krankenversicherungstarif aus?
  • Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in von den privaten Kassen anerkannten Regelsteigerungssätzen. Aktuell: Einzelsitzung à 50 Minuten 100,56 €. Die Rechnungslegung erfolgt durch meine Praxis direkt an den Versicherungsnehmer. Dieser reicht die Rechnung dann zur Begleichung bei seiner privaten Versicherung zur Kostenerstattung ein.